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Information

Termine 2024

Öffnungszeiten
Grünschnittsammelplatz:

Samstag von 14-17 Uhr.

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Ab 15.2.2025 wieder geöffnet.

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Rückblick Spielplatzeinsatz

Am Samstag, den 10.08.2024, fand ein Arbeitseinsatz auf den Spielplatz statt. Unter der Leitung des Gemeinderates hatte sich eine kleine Gruppe tatkräftiger Helferinnen und Helfer eingefunden, um die vorhandene Rutsche zu versetzen. Diese Aufgabe hat sich leichter angehört als es zum Schluss war. Die Rutsche musste komplett freigeschaufelt werden und durch den dicken Betonfuß, mussten unsere Männer tief graben. Außerdem wurde der neue Holzzaun gestrichen, welcher durch die Firma Geb. Schmidt im Voraus errichtet wurde. In den nächsten Wochen werden noch die Fallschutzmatten und das Podest für die Rutsche fertig gestellt. Auch eine Boule-Bahn wird demnächst auf unserem Spielplatz ihren Platz finden, damit sich Jung und Alt zusammen vergnügen können. Ein herzliches Dank an dieser Stelle an alle Beteiligten.

Andy Leicht, Ortsbürgermeister

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Info zum Heckenschnitt

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen, also knapp über dem Boden zu kappen. Das gilt auch für lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Melden Sie Ihre Erfahrungen zu vergangenen Starkregen- und/oder Hochwasserereignissen

online unter

www.vgnastaetten.de oder per E-Mail an starkregen@vg-nastaetten.de

Starkregenvorsorge betrifft Jeden
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Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde am 25.04.2024 die Starkregen- und Hochwassersituation in Oberwallmenach begutachtet, um die Gefahrenpunkte für eine folgende Maßnahmenplanung zu ermitteln.

Etliche interessierte Bürger haben sich an dieser Begehung beteiligt.

 

Dabei wurde auch nochmals darauf hingewiesen, dass auch - vielleicht nicht jedem bekannt - zuerst auch die Private Vorsorge gilt, d.h. die Verpflichtung des vorsorglichen Handelns und der Schadensminimierung im Extremfall eines jeden Privaten wird durch die in §5, Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes festgelegte Bestimmung gesetzlich festgehalten: „In Deutschland ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen“.

Zu gegebener Zeit werden wir hier über den weiteren Verlauf informieren.

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Anja Haibach 

Ortsbürgermeisterin 

Der Deutsche Wetterdienst warnt vor Starkregen, falls folgende Regenmengen voraussichtlich überschritten werden:

  • Regenmenge >= 10 mm/ 1 h oder 20 mm/6 h (Markante Wetterwarnung)

  • Regenmenge >= 25 mm/ 1 h oder 35 mm/6 h (Unwetterwarnung)

  • Regenmenge >= 40 mm/ 1 h oder 60 mm/6 h
    (Extremes Unwetter)

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Ein Defibrillator wurde von der Gemeinde angeschafft und hängt an der Außenwand des Dorfgemeinschaftshauses.
Es handelt sich hierbei um ein medizinisches Gerät (Schockgeber), das eingesetzt wird, um zu versuchen Herzrhythmusstörungen wie das Kammerflimmern durch gezielte Stromstöße zu beenden.
Dieses Gerät kann an öffentlichen Stellen für die Nutzung durch medizinische Laien zur Verfügung gestellt werden.

Die Oberwallmenacher Feuerwehr braucht neue Mitglieder.

Auch Männer und Frauen 50+ sind willkommen!

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Bitte beachten Sie, dass sich kurzfristig Änderungen ergeben können.

Schauen Sie auch in den Veröffentlicheungen im "Blauen Ländchen" nach.

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